Home → Servicewelten → Systemhärtung im KRITIS-Umfeld und was NIS2 damit zu tun hat
Als IT-Verantwortlicher für kritische Infrastrukturen (KRITIS) trägst du täglich eine große Verantwortung, denn Cyberangriffe können weitreichende Folgen haben. Um deine individuellen Sicherheitsmaßnahmen optimal an die spezifischen Risiken deines Unternehmens anzupassen, listet die KRITIS-Verordnung bereits seit 2016 einige Kernanforderungen auf, die es zu berücksichtigen gilt.
Die KRITIS-Verordnung wurde erlassen, um Unternehmen mit kritischen Infrastrukturen in Deutschland besser gegen Cyberkriminalität zu schützen. Sie legt einen gewissen Rahmen fest und gibt Ansatzpunkte für Maßnahmen, um IT-Systeme in Unternehmen zu schützen. Und genau hier kommt die Systemhärtung ins Spiel.
Zwei wichtige Bausteine zur Beseitigung von Sicherheitslücken in deinen IT-Systemen sind die Betriebssystem- und Datenbankhärtung. Betriebssysteme sind die wichtigsten Kernelemente einer Systemlandschaft. Gehärtete Betriebssysteme punkten damit, dass sie nur für den Betrieb notwendige Software, Komponenten und Dienste enthalten. Unnötige Bestandteile als potenzielle Einfallstore werden entfernt.
Datenbanken beinhalten wertvolle und sensible Daten. Daten, die für dein Unternehmen zum Teil überlebenswichtig sind. So gilt es vor allem hier, nicht nur die Verfügbarkeit sicherzustellen, sondern auch das Risiko des Datenverlustes im Auge zu behalten. Eine nicht gehärtete Datenbank kann eine Vielzahl an potentiellen Sicherheitsrisiken aufweisen. Durch die Härtung kannst du die Risiken minimieren und den Schutz der Daten erheblich verbessern.
Konkret heißt das:
Auch wenn die finale Verabschiedung der NIS2-Richtlinie noch auf sich warten lässt, sind bereits jetzt viele Parallelen zu erkennen. Grob zusammengefasst kann man sagen: Die KRITIS-Verordnung ist ein deutschlandweites Regelwerk mit konkreten Anforderungen an bestimmte Sektoren. NIS2 ist eine Weiterentwicklung von NIS und erweitert den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren und Unternehmen auf EU-Ebene. Inhaltlich zielen beide Verordnungen darauf ab, die Sicherheit und auch die Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.
Das heißt unter anderem:
Sowohl die KRITIS-Verordnung als auch die kommende NIS2-Richtlinie fordern eine proaktive und umfassende Herangehensweise an die Sicherheit von IT-Systemen und machen deutlich: IT-Sicherheit ist kein Nice-to-have, sondern ein Must-have. Die Härtung von Betriebssystemen und Datenbanken wird dabei eine große Rolle spielen.
Darüber hinaus sollte jedoch das Thema nicht nur aufgrund von Verordnungen im Fokus stehen. Vielmehr gilt es, die Sicherheit sowie die Verfügbarkeit deiner IT-Systeme stets im Auge zu behalten und am besten jetzt schon aktiv zu werden.
Ob es ganz konkrete Maßnahmen innerhalb der NIS2-Richtlinie geben wird, die es umzusetzen gilt, und wie diese aussehen werden, bleibt noch abzuwarten. Eines steht jedoch fest: Wir von ASPICON haben einen großen Werkzeugkoffer bereitstehen und können die Themen Verfügbarkeit und Sicherheit deiner IT-Systeme umfassend betrachten.
Hier findest du weitere Infos rund um IT-Sicherheit im Datenbank- und Infrastrukturbereich.
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